Ist die Betriebsratsumlage ungültig, wenn Angaben im Antrag fehlen?
günstig für Betriebsrat betrifft Arbeitnehmer, Betriebsräte, Arbeitgeber
Nein. Der Antrag auf Einhebung der Betriebsratsumlage soll zwar bestimmte Angaben enthalten, etwa wofür die Mittel verwendet werden. Fehlen sie, ist das nur ein Verstoß gegen eine Ordnungsvorschrift; die Umlage wird dadurch nicht nichtig. Dasselbe gilt für die Kundmachung.
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 23.03.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Nach § 1 Abs 3 BRF-VO „soll“ der Antrag auf Einhebung der Betriebsratsumlage bestimmte Angaben, ua die Verwendung der Mittel, enthalten, was – ebenso wie insoweit die Kundmachung – als bloße Ordnungsvorschrift, deren Verletzung keine Nichtigkeit begründet, verstanden wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier wurde die Gesetzmäßigkeit der Revisionsausführungen verneint, da sich die Revision mit der rechtlichen Begründung des Berufungsgerichts nicht näher auseinandersetzte.OGH 8 ObA 11/18b, 23.03.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132100 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 11/18b, 23.03.2018, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
Betriebsratsfonds-Verordnung (BRF-VO) §1 Abs3
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