Zählt meine Zeit als Projektmitarbeiter für die Einstufung als Arzt?
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 25.06.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die konkrete Eignung kann nur im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden.OGH 8 ObA 54/17z, 25.06.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132118 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 54/17z, 25.06.2018, Fall aus Tirol
Genannte Normen
KollV für die ArbeitneherInnen der Universitäten §49 Abs3 lita
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Regel über die Vorrückung betrifft nur Fachärzte, die bereits bei diesem Dienstgeber beschäftigt sind. Für Zeiten, die Sie als Facharzt bei einem anderen Dienstgeber verbracht haben, lässt sich daraus nichts ableiten. Eine höhere Einstufung können Sie darauf nicht stützen.
Werden berufseinschlägige Vordienstzeiten nach den Regeln des Kollektivvertrags für Universitätsbedienstete bei der Vorrückung nicht berücksichtigt, so verstößt das nicht gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union.