Muss ich Liftkosten zahlen, obwohl ich im Erdgeschoß wohne?
günstig für Bauvereinigung betrifft Mieter, Nutzungsberechtigte, Bauvereinigungen, Genossenschaften
Ja, wenn Ihre Wohnung von einer gemeinnützigen Bauvereinigung stammt. Anders als im Miet- und Wohnungseigentumsrecht gibt es dort keine Befreiung von den Liftkosten, nur weil Sie den Lift nicht nützen können. Möglich ist das nur über eine einvernehmliche Vereinbarung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Im Anwendungsbereich des WGG sind die in § 24 Abs 1 MRG normierten Verteilungsgrundsätze kraft der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung in § 20 Abs 1 Z 1 lit b WGG nicht anzuwenden. Außer im Rahmen einer einvernehmlichen Vereinbarung gemäß § 16 Abs 5 WGG ist im WGG daher – anders als im MRG und WEG – die Befreiung von Liftkosten mangels Nutzungsmöglichkeit nicht möglich.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132142 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 18/18k, 12.06.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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