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Muss ich Liftkosten zahlen, obwohl ich den Lift nicht nutzen kann?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Geschäftsraummieter
Ob Sie sich an den Betriebskosten eines Lifts beteiligen müssen, hängt davon ab, ob Sie ihn vernünftigerweise überhaupt nutzen können. Ein Recht, das praktisch keinen Nutzen bringt, verpflichtet Sie nicht zur Zahlung. Im entschiedenen Fall hätte die Mieterin ihr Lokal verlassen und einen Umweg über die Straße nehmen müssen; sie musste nichts zahlen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Es kommt für die Beteiligung nur auf die objektive Benützungsmöglichkeit an den Betriebskosten eines Lifts an; dabei ist eine objektiv nachvollziehbare vernünftige Nutzungsmöglichkeit maßgebend (MietSlg 40/19). Ein praktisch inhaltsleeres Recht, den Lift zu benützen, verpflichtet den Mieter nicht zu Beteiligung an den Betriebskosten dieser Gemeinschaftsanlage. Hier: Die Antragstellerin müsste, um den Lift zu benützen, ihr auf zwei Geschoße verteiltes Geschäftslokal verlassen und einen Umweg über die Straße nehmen, um letztlich nicht mehr wahrnehmen zu können als die Möglichkeit einer Wäschetrocknung auf dem (nicht über Gemeinschaftsanlagen verfügenden) Dachboden des Hauses, daher keine Kostentragungspflicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109557 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Was eine Gemeinschaftsanlage ist

Gemeinschaftsanlagen sind Anlagen, die schon ihrer Art nach der gemeinsamen Benützung durch die Hausbewohner oder zumindest durch eine einheitliche Gruppe dienen sollen. Keine Gemeinschaftsanlage liegt nur dann vor, wenn einzelnen Mietern das Recht eingeräumt wurde, von anderen für die Benützung mehr als die anteiligen Betriebskosten zu verlangen oder sie überhaupt auszuschließen.

günstig für Vermieter Kosten für Gemeinschaftsanlagen im Haus

Bei manchen Anlagen kommt es darauf an, ob Sie nach dem Mietvertrag oder einer anderen Vereinbarung zur Benützung berechtigt sind. Bei Einrichtungen, die allen Mietern vereinbarungsgemäß oder von Natur aus offenstehen, braucht es dagegen keine ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung. Dort genügt schon, dass alle Mieter die Anlage gleichermaßen benützen können.

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