Wie genau muss ich mein Verlangen im Schiedsverfahren beschreiben?
betrifft Schiedsparteien, Unternehmer, Vertragspartner
Es genügt nicht, nur Rechtsgründe aufzuzählen. Sie müssen Ihr Begehren so weit umschreiben, dass die Gegenseite erkennen kann, was von ihr verlangt wird. Ein strenger Maßstab wird an diese Angaben aber nicht angelegt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 30.01.2026 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2018)
Eine Aufforderung, die sich in der Nennung nicht weiter konkretisierender Rechtsgründe erschöpft, erfüllt den Informationszweck des § 587 Abs 4 ZPO nicht.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei den nach § 587 Abs 4 ZPO erforderlichen Angaben ist kein strenger Maßstab anzusetzen. Es ist jedenfalls notwendig, dass das Begehren für den Gegner so weit umschrieben wird, dass er erkennen kann, was von ihm verlangt wird.OGH 18 ONc 4/25w, 30.01.2026
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132156 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 18 ONc 4/25w, 30.01.2026
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 587 · Bestellung der Schiedsrichter
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