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Wie genau muss ich schreiben, was ich vom Gericht will?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ihr Rechtsmittel muss erkennen lassen, warum Sie die Entscheidung bekämpfen und welche Entscheidung Sie anstreben. An den Wortlaut werden dabei keine strengen Anforderungen gestellt. Fehlen diese Angaben aber ganz, wird das Rechtsmittel abgelehnt; bei teilbaren Entscheidungen müssen Sie deutlich sagen, wogegen Sie sich wenden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 23.11.2016 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Eine Revision, die weder eine Anfechtungserklärung noch Revisionsgründe und Revisionsanträge enthält, ist zu verwerfen. Bei der Anwendung des § 506 Abs 1 Z 2 ZPO wird kein allzu strenger Maßstab angelegt. Der Revisionsantrag muss nicht dem Wortlaut des Gesetzes entsprechen, es genügt vielmehr, wenn der Revisionsschrift entnommen werden kann, aus welchem Grund der Revisionswerber das Urteil des Gerichtes zweiter Instanz anficht und welche Entscheidung er anstrebt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043636 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

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