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Anderes · Erschöpfte Fördermittel als Einwand

Bekomme ich Schadenersatz, wenn die Fördermittel aufgebraucht sind?

günstig für Fördergeber betrifft Förderwerber, Unternehmer, Vereine, Gemeinden
Wenn Sie Schadenersatz fordern, weil eine Förderung ungleich vergeben wurde, kann die Gegenseite einwenden, dass die Fördermittel bereits erschöpft sind. Dieser Einwand ist grundsätzlich zulässig. Er kann Ihrem Anspruch daher entgegenstehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 24.07.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Gegen einen Schadenersatzanspruch wegen diskriminierender Förderungsvergabe kann grundsätzlich eingewendet werden, dass die Subventionsmittel erschöpft sind.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132165 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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