Wann darf eine Förderstelle das ausbezahlte Geld zurückfordern?
günstig für Förderungswerber betrifft Förderungswerber, Unternehmer, Förderstellen, Arbeitgeber
Ob eine Förderung zurückgefordert werden kann, richtet sich allein nach dem Inhalt des Förderungsvertrages. Entscheidend ist, was Sie zugesagt haben und ob Sie dagegen verstoßen oder mehr erhalten haben als vereinbart. Ohne einen entsprechenden Inhalt des Vertrages gibt es keinen Rückforderungsanspruch.
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 25.02.2021 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Die Möglichkeit der Rückforderung einer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages gewährten Förderung bestimmt sich nach dem Inhalt der Vereinbarung, inwieweit über die Verpflichtungserklärung hinaus geleistet wurde beziehungsweise die Vorgaben der Verpflichtungserklärung nicht eingehalten wurden, also aus der Auslegung des Förderungsvertrages. Ein Rückforderungsanspruch kann also nur in Frage kommen, wenn der Förderungsvertrag einen bestimmten Inhalt hat, gegen den der Beklagte verstoßen hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auslegung des § 12 der Förderungsrichtlinien 1996 für betriebliche Abwassermaßnahmen.OGH 1 Ob 229/08w, 28.01.2009
- § 38 Abs 1 AMSG umschreibt lediglich den Mindestumfang der zu vereinbarenden Sanktionen; eine weitergehende Absicherung der Erfüllung der vom Förderungswerber übernommenen Verpflichtungen durch die Vereinbarung weiterer Rückforderungsfälle ist zulässig.OGH 6 Ob 118/07g, 21.06.2007
- Hier: Rückzahlungsvereinbarung nach § 38 AMSG.OGH 10 Ob 11/06z, 28.03.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117564 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 2 Ob 178/20w, 25.02.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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