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Wann darf eine Förderstelle das ausbezahlte Geld zurückfordern?

günstig für Förderungswerber betrifft Förderungswerber, Unternehmer, Förderstellen, Arbeitgeber
Ob eine Förderung zurückgefordert werden kann, richtet sich allein nach dem Inhalt des Förderungsvertrages. Entscheidend ist, was Sie zugesagt haben und ob Sie dagegen verstoßen oder mehr erhalten haben als vereinbart. Ohne einen entsprechenden Inhalt des Vertrages gibt es keinen Rückforderungsanspruch.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 25.02.2021 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Die Möglichkeit der Rückforderung einer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages gewährten Förderung bestimmt sich nach dem Inhalt der Vereinbarung, inwieweit über die Verpflichtungserklärung hinaus geleistet wurde beziehungsweise die Vorgaben der Verpflichtungserklärung nicht eingehalten wurden, also aus der Auslegung des Förderungsvertrages. Ein Rückforderungsanspruch kann also nur in Frage kommen, wenn der Förderungsvertrag einen bestimmten Inhalt hat, gegen den der Beklagte verstoßen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117564 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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