Darf mein Vertrag bei der Abfertigung von der Durchschnittsregel abweichen?
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 19.07.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132169 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 29/18z, 19.07.2018, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
AVRAG §14; AVRAG §16
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ob eine mit Ihnen getroffene Sondervereinbarung für Sie günstiger ist als der Kollektivvertrag, wird nach der Rechtslage im Zeitpunkt beurteilt, in dem Sie die Vereinbarung geschlossen haben. Spätere Verbesserungen durch einen erst danach entstandenen Kollektivvertrag ändern daran nichts.
Ja. Wird ein Kollektivvertrag nur als Muster in Ihren Dienstvertrag übernommen, sichert er keinen Mindeststandard. Einzelne Punkte dürfen dann auch ungünstiger geregelt werden, etwa ein anderer Kündigungstermin. Anders ist es bei jenem Kollektivvertrag, der ohnehin für Sie gilt.