Darf mein Vertrag vom vereinbarten Kollektivvertrag zu meinen Lasten abweichen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 27.05.2020 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Kollektivvertrag stellt daher den Mindeststandard dar, welcher nicht unterschritten werden dürfte. Darüber hinaus kann jedoch die Geltung eines anderen Kollektivvertrages als Vertragsschablone vereinbart werden. In einem derartigen Fall kommt dem nur aufgrund einer Vereinbarung anzuwendenden Kollektivvertrag aber nicht mehr die Funktion zu, dem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses einen Mindeststandard zu sichern. Daher ist das Günstigkeitsprinzip des § 3 Abs 1 ArbVG in Ansehung dieses (vereinbarten) Kollektivvertrages ohne entsprechende Parteienvereinbarung nicht anwendbar.OGH 9 ObA 70/05t, 29.03.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051005 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 ObA 12/20b, 27.05.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Die im Kollektivvertrag vorgesehenen Kündigungstermine sind zu Ihren Gunsten zwingend. Abweichende Termine können nur dann wirksam vereinbart werden, wenn sie für Sie als Arbeitnehmer günstiger sind.
Für Arbeitsverhältnisse zu bestimmten Körperschaften und ihren Einrichtungen legen eigene Gesetze den wesentlichen Inhalt des Arbeitsvertrags fest, insbesondere das Entgelt. Davon kann weder durch Kollektivvertrag noch durch Betriebsvereinbarung noch durch Ihren Einzelvertrag abgewichen werden.