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Darf mein Vertrag vom vereinbarten Kollektivvertrag zu meinen Lasten abweichen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ja. Wird ein Kollektivvertrag nur als Muster in Ihren Dienstvertrag übernommen, sichert er keinen Mindeststandard. Einzelne Punkte dürfen dann auch ungünstiger geregelt werden, etwa ein anderer Kündigungstermin. Anders ist es bei jenem Kollektivvertrag, der ohnehin für Sie gilt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 27.05.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Die Vereinbarung eines KollV als Vertragsschablone im Dienstvertrag bildet - ungeachtet der Regelung im KollV wonach das Günstigkeitsprinzip gilt - kein Hindernis dafür, daß im Dienstvertrag einzelne Punkte abweichend vom KollV geregelt werden, auch wenn diese Sonderregelungen für den Dienstnehmer ungünstiger sind als die entsprechenden kollektivvertraglichen Regelungen. (hier: Vereinbarung eines vom KollV abweichenden Kündigungstermins).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051005 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Zwingende Kündigungstermine im Kollektivvertrag

Nein. Die im Kollektivvertrag vorgesehenen Kündigungstermine sind zu Ihren Gunsten zwingend. Abweichende Termine können nur dann wirksam vereinbart werden, wenn sie für Sie als Arbeitnehmer günstiger sind.

günstig für Arbeitnehmer Zwingende Entgeltregeln für bestimmte Dienstverhältnisse

Für Arbeitsverhältnisse zu bestimmten Körperschaften und ihren Einrichtungen legen eigene Gesetze den wesentlichen Inhalt des Arbeitsvertrags fest, insbesondere das Entgelt. Davon kann weder durch Kollektivvertrag noch durch Betriebsvereinbarung noch durch Ihren Einzelvertrag abgewichen werden.

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