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Kann eine Kollektivvertragsregel durch meinen Vertrag ersetzt werden?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Ja, wenn der Kollektivvertrag das selbst zulässt. Die Vertragsparteien dürfen einzelne Bestimmungen ausdrücklich nachgiebig gestalten, sodass Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag davon abweichen können. Im Regelfall bleibt der Kollektivvertrag aber zwingend.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 25.11.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Den Kollektivvertragsparteien steht es frei, Inhaltsnormen lediglich dispositive Wirkung zu verleihen. Der Wortlaut des Arbeitsverfassungsgesetzes, insbesondere § 3 Abs 1, wie auch sein systematischer Aufbau, schließt diese Möglichkeit nicht aus. Wenn es den Kollektivvertragsparteien freisteht, bestimmte Materien ungeregelt zu lassen und auf diese Weise der Betriebsvereinbarung und dem Arbeitsvertrag die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen völlig frei zu geben, ist nicht einzusehen, warum sie Inhaltsnormen nicht auch nachgiebig gestalten können.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051032 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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