Zählt auch die Hausarbeit für mitversorgte Angehörige als Schaden?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 28.03.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dabei handelt es sich nicht um einen Drittschaden, weil der im Verlust der Arbeitskraft bestehende Primärschaden ausschließlich beim Haushaltsführer eingetreten ist.OGH 2 Ob 179/18i, 28.03.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132588 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 2 Ob 179/18i, 28.03.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Machen Sie einen Schaden im eigenen Namen geltend, kann Ihnen der Schädiger die Vorteile entgegenhalten, die aus demselben Ereignis entstanden sind. Dazu zählt die Ersparnis im Haushalt bei Ihnen oder bei Ihren unterhaltspflichtigen Eltern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verletzte oder der Unterhaltspflichtige klagt.
Nein. Verlieren Hinterbliebene wegen der Schadenersatzleistung des Schädigers eine gesetzliche Begünstigung wie die Ausgleichszulage, ist das kein entgangener Unterhalt, sondern ein bloß mittelbarer Schaden. Ein solcher Schaden wird nicht ersetzt.