Bekomme ich als überlassene Arbeitskraft am Heimreisetag ein Taggeld?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 25.01.2019 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2019)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132618 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 72/18y, 25.01.2019, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
KollV für Arbeitskräfteüberlassung Abschn VIII KapB Pkt12
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Als überlassene Arbeitskraft muss Ihnen die bezahlte Heimreise am Wochenende jedenfalls ermöglicht werden. Die Fahrtkosten bekommen Sie aber nur ersetzt, wenn Sie tatsächlich nach Hause gefahren sind. Kosten für eine nicht angetretene Fahrt werden nicht bezahlt.
Nein. Der Referenzzuschlag im Kollektivvertrag für die Arbeitskräfteüberlassung stellt Sie nicht mit den Beschäftigten des Einsatzbetriebs gleich, sondern nähert Ihren Lohn nur pauschal an die branchenüblichen Löhne an. Dass Sie dadurch im Einzelfall mehr oder weniger verdienen als die Stammbelegschaft, wurde bewusst in Kauf genommen.