Bekomme ich Lohn, wenn ich ohne Grund nicht arbeite?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 26.01.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer - wegen Manipulation des Zeiterfassungssystems ohne Wissen des Dienstgebers - die vereinbarte Arbeitszeit in einem Ausmaß unterschreitet, dass die tatsächliche Arbeitszeit einer Teilzeitbeschäftigung gleichzuhalten ist, die redliche Parteien zu einem geringeren Lohn vereinbart hätten, gebührt ihm für die Fehlzeiten kein Entgelt und können die somit irrtümlich angewiesenen Bezüge vom Dienstgeber zurückgefordert werden.OGH 9 ObA 53/05t, 03.08.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027896 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 ObA 121/16h, 26.01.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Verhindert der Arbeitgeber Ihre Arbeit - etwa durch eine ungerechtfertigte Entlassung oder eine Dienstfreistellung -, bleibt Ihr Entgeltanspruch bestehen. Wird eine Kündigung oder Entlassung erfolgreich angefochten, ist Ihnen der inzwischen aufgelaufene Verdienst nachzuzahlen.
Für Ihren Entgeltanspruch kommt es allein darauf an, ob Sie zur Arbeit bereit waren und durch Umstände auf Seite des Arbeitgebers daran gehindert wurden. Liegt beides vor, steht Ihnen das Entgelt zu.