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Bekomme ich Lohn, wenn ich ohne Grund nicht arbeite?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber
Nein. Für Zeiten, in denen Sie die Arbeit unterlassen, ohne dass ein Gesetz oder ein Kollektivvertrag die Fortzahlung vorsieht, haben Sie keinen Anspruch auf Entgelt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 26.01.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Für Zeiten, während deren der Angestellte die Dienstleistung unterlässt, ohne dass ein Grund vorliegt, der nach dem Gesetz oder KV einen Anspruch auf Weiterleistung der Bezüge begründet, besteht kein Entgeltanspruch.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027896 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Entgelt bei Annahmeverzug des Arbeitgebers

Ja. Verhindert der Arbeitgeber Ihre Arbeit - etwa durch eine ungerechtfertigte Entlassung oder eine Dienstfreistellung -, bleibt Ihr Entgeltanspruch bestehen. Wird eine Kündigung oder Entlassung erfolgreich angefochten, ist Ihnen der inzwischen aufgelaufene Verdienst nachzuzahlen.

günstig für Arbeitnehmer Entgelt bei Verhinderung durch den Arbeitgeber

Für Ihren Entgeltanspruch kommt es allein darauf an, ob Sie zur Arbeit bereit waren und durch Umstände auf Seite des Arbeitgebers daran gehindert wurden. Liegt beides vor, steht Ihnen das Entgelt zu.

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