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Bekomme ich meinen vereinbarten Nettolohn auch im Urlaub?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber
Ja. Wurde ein echter Nettolohn vereinbart, schuldet der Arbeitgeber dieses Entgelt als feste Größe. Ihnen gebührt der vereinbarte Nettolohn daher auch als Urlaubsentgelt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 24.10.2018 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1990)

Wurde eine sogenannte originäre (echte) Nettolohnvereinbarung geschlossen, schuldet der Arbeitgeber das Entgelt als konstante Größe. Dem Arbeitnehmer gebührt in diesem Fall der vereinbarte Nettolohn auch als Urlaubsentgelt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030844 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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