Bekomme ich als überlassene Arbeitskraft so viel wie die Stammbelegschaft?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 23.07.2024 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Jährliche Ist-Lohn-Erhöhungen auf den überkollektivvertraglichen Lohn laut Beschäftiger-Kollektivvertrag fallen aber nicht in den Schutzbereich des § 10 Abs 1 Satz 3 AÜG.OGH 8 ObA 18/14a, 24.03.2014
- Hier: Wegzeitvergütung im Sinn des Abschnitts VIII Z6 f KollV für das metallverarbeitende Gewerbe.OGH 9 ObA 30/07p, 05.06.2008
- Das heißt, der Arbeitnehmer kann im Fall der Verwendung in einem Beschäftigerbetrieb zwischen dem Grundlohn und dem Kollektivvertragslohn des Beschäftigerbetriebes frei wählen. Er kann nicht gezwungen werden, sich mit dem in concreto niedrigeren Mindestkollektivvertragslohn des Beschäftigerbetriebes zufrieden zu gebenOGH 8 ObA 53/02f, 08.08.2002
- Der Ausdruck "Bedachtnahme" ist iS eines Anspruchs der überlassenen Arbeitskraft auf die Mindestentgelte nach dem Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebs zu verstehen. Ein höherer Grundentgeltanspruch bleibt unberührt.OGH 8 ObA 53/02f, 08.08.2002
- Für die Zeit der Überlassung finden grundsätzlich die Entgeltbestimmungen eines Beschäftigerkollektivvertrages Anwendung, ein im Überlasserbetrieb in Geltung stehender Kollektivvertrag ist aber - außer für Zeiten der Nichtüberlassung - dann relevant, wenn der Beschäftigerkollektivvertrag ein niedrigeres Entgeltniveau aufweist.OGH 9 ObA 81/01d, 07.06.2001
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- Der Ausdruck "Bedachtnahme" ist iS eines Anspruchs der überlassenen Arbeitskraft auf die Mindestentgelte nach dem Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebs (nicht aber auf die überkollektivvertraglichen Istlöhne) zu verstehen. Dieser Anspruch steht der Arbeitskraft unabhängig davon zu, ob im Überlasserbetrieb ein Kollektivvertrag existiert. Ein höherer Grundentgeltanspruch bleibt unberührt.OGH 8 ObA 332/99b, 09.03.2000
- Ist Beschäftigerbetrieb der ORF, für welchen nur eine (unzulässige) Betriebsvereinbarung besteht, richtet sich das angemessene Entgelt zumindest nach dem Mindestentgelt des für vergleichbare Tätigkeiten sonst heranzuziehenden Kollektivvertrags (hier: für Filmschaffende).OGH 8 ObA 85/98b, 24.08.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050789 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 20.
- OGH 9 ObA 18/24y, 23.07.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
AÜG §10 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der Referenzzuschlag im Kollektivvertrag für die Arbeitskräfteüberlassung stellt Sie nicht mit den Beschäftigten des Einsatzbetriebs gleich, sondern nähert Ihren Lohn nur pauschal an die branchenüblichen Löhne an. Dass Sie dadurch im Einzelfall mehr oder weniger verdienen als die Stammbelegschaft, wurde bewusst in Kauf genommen.
Nein. Für Zeiten, in denen Sie die Arbeit unterlassen, ohne dass ein Gesetz oder ein Kollektivvertrag die Fortzahlung vorsieht, haben Sie keinen Anspruch auf Entgelt.