Bekomme ich weniger Lehrlingsgeld, wenn ich die Berufsschule wiederhole?
günstig für Lehrling betrifft Lehrlinge, Lehrberechtigte, Eltern, Betriebe
Vorerst ja. Durften Sie wegen zu schlechter Leistungen nicht in die nächste Schulstufe aufsteigen, erhalten Sie im folgenden Lehrjahr weiter nur die Entschädigung des abgelaufenen Lehrjahres. Sobald Sie die Berechtigung zum Aufstieg erlangt haben, steht Ihnen ab der nächsten Lohnperiode wieder der Ihrer Lehrzeit entsprechende Betrag zu.
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Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 24.04.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Artikel IX Abs 6 des Kollektivvertrags für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe ist dahin auszulegen, dass ein Lehrling, der zunächst aufgrund nicht genügender Leistungen (nicht aber wegen Krankheit bzw Unfall) nicht berechtigt war, in die nächst höhere Schulstufe aufzusteigen, im darauf folgenden Lehrjahr nur die Lehrlingsentschädigung in Höhe des abgelaufenen Lehrjahres erhält. Sobald der Lehrling aber die Berechtigung für den Aufstieg in das mit dem Lehrjahr korrespondierende Berufsschuljahr erlangt hat, gebührt ihm ab der auf den erfolgreichen Prüfungsabschluss folgenden Lohnperiode wieder die der Dauer der Lehrzeit entsprechende Lehrlingsentschädigung.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132622 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 19/19p, 24.04.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe Artikel IX Abs6
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