Darf ich als Unterhaltspflichtiger für eine Ausbildung weniger zahlen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 26.09.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die bessere berufliche Fortkommensmöglichkeit aufgrund einer weiteren Ausbildung ist derjenige behauptungspflichtig, der ein Wiederaufleben der Unterhaltsverpflichtung begehrt.OGH 8 ObA 84/08y, 23.02.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047319 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 Ob 72/24g, 26.09.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Scheitert eine angemessene Berufsausbildung aus Verschulden des Kindes, muss sich das Kind so behandeln lassen, als könnte es für sich selbst sorgen. Der Unterhaltsanspruch geht dadurch verloren.
Hat Ihr Kind bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen, ist es grundsätzlich selbsterhaltungsfähig. Ein weiteres Studium müssen Sie nur dann mitfinanzieren, wenn Ihnen das nach Ihren Lebensverhältnissen auch zugemutet werden kann.