Verletze ich den Lehrvertrag, wenn ich die Berufsschulklasse nicht schaffe?
günstig für Lehrling betrifft Lehrling, Lehrberechtigter, Arbeitgeber
Nein. Als Lehrling müssen Sie Ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten einsetzen, um den Lehrberuf in der Berufsschule und am Lehrplatz zu erlernen. Haben Sie sich nach Ihrem Vermögen bemüht und ist Ihnen sonst nichts vorzuwerfen, ist das Nichterreichen des Lehrziels einer Schulstufe keine Verletzung des Lehrvertrags.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 27.09.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ebenso wie der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber (nur) eine auf Zeit abgestellte Arbeitsleistung und nicht einen bestimmten Arbeitserfolg schuldet, aber verpflichtet ist, seine geistigen und körperlichen Fähigkeiten aufzubieten und die Arbeit so zu leisten, wie er sie ohne Schädigung seiner Gesundheit auf die Dauer nach seinem individuellen Leistungsvermögen erbringen kann (SZ 57/1), ist auch der Lehrling im Rahmen des Lehrverhältnisses verpflichtet, seine geistigen und körperlichen Fähigkeiten zur Erlernung des Lehrberufes sowohl in der Berufsschule als auch am Lehrplatz aufzubieten. Das Nichterreichen des Lehrziels einer Schulstufe der Berufsschule ist daher, wenn der Lehrling seine Fähigkeiten aufgeboten hat und ihm insbesondere eine Verletzung von Pflichten des SchPflG, die den Lehrberechtigten gemäß § 15 Abs 3 BAG zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses berechtigen würde, nicht vorzuwerfen ist, keine Verletzung des Lehrvertrages.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053113 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 74/17y, 27.09.2017, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
BAG §10 Abs1
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