Gehört mir meine Telefonnummer?
betrifft Telefonkunden, Betreiber, Unternehmer, Arbeitnehmer
Nein. Mit der Zuteilung von Rufnummern und ähnlichen Kennungen sind keine ausschließlichen Rechte wie Besitz oder Eigentum verbunden, sondern nur Nutzungsrechte des öffentlichen Rechts.
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Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Nach § 66 TKG 2003 sind mit der Zuteilung von Kommunikationsparametern keine ausschließlichen Rechte (wie Besitz- oder Eigentumsrechte), sondern bloß (öffentlich-rechtliche) Nutzungsrechte verbunden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Privatrechtliche Verpflichtung des Dienstgebers gegenüber dem Dienstnehmer zur Zustimmung bzw Mitwirkung in einem Verfahren zur Portierung der Rufnummer.OGH 8 ObA 44/19g, 29.08.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132939 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 44/19g, 29.08.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
TKG 2003 §66 Abs1
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