Darf ich meine Telefonnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen?
günstig für Teilnehmer betrifft Telefonkunden, Betreiber, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ja. Auch wenn Ihnen die Nummer nicht unmittelbar zugeteilt wurde, haben Sie ein vom Recht des Betreibers abgeleitetes Recht. Es umfasst, die Nummer für ankommende und abgehende Verbindungen zu nutzen und sie zu einem anderen Anbieter mitnehmen zu lassen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Einem Teilnehmer wird das Nutzungsrecht an seiner Telefonnummer im Regelfall nicht direkt zugeteilt, allerdings hat er ein vom Nutzungsrecht des Betreibers des Kommunikationsdienstes abgeleitetes Recht, das insbesondere darin besteht, die Telefonnummer für abgehende und ankommende Verbindungen zu verwenden und diese gemäß § 23 TKG 2003 portieren zu lassen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Privatrechtliche Verpflichtung des Dienstgebers gegenüber dem Dienstnehmer zur Zustimmung bzw Mitwirkung in einem Verfahren zur Portierung der Rufnummer.OGH 8 ObA 44/19g, 29.08.2019
- Der Verlust der dem ursprünglich Nutzungsberechtigten zugewiesenen Rechte durch eine Portierung schließt ein vom ursprünglichen Zuteilungsakt der Regulierungsbehörde losgelöstes abgeleitetes Nutzungsrecht des Teilnehmers an seiner Telefonnummer nicht aus.OGH 8 ObA 44/19g, 29.08.2019
- Das Recht auf Portierung kann bewirken, dass ein Teilnehmer ein abgeleitetes Recht mitnimmt und der ursprüngliche Nutzungsberechtigte dadurch ihm zugewiesene Rechte verliert.OGH 8 ObA 44/19g, 29.08.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132940 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 44/19g, 29.08.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
TKG 2003 §23; TKG 2003 §65 Abs5; TKG 2003 §66 Abs1
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