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Anderes · Mitnahme der Telefonnummer

Darf ich meine Telefonnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen?

günstig für Teilnehmer betrifft Telefonkunden, Betreiber, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ja. Auch wenn Ihnen die Nummer nicht unmittelbar zugeteilt wurde, haben Sie ein vom Recht des Betreibers abgeleitetes Recht. Es umfasst, die Nummer für ankommende und abgehende Verbindungen zu nutzen und sie zu einem anderen Anbieter mitnehmen zu lassen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Einem Teilnehmer wird das Nutzungsrecht an seiner Telefonnummer im Regelfall nicht direkt zugeteilt, allerdings hat er ein vom Nutzungsrecht des Betreibers des Kommunikationsdienstes abgeleitetes Recht, das insbesondere darin besteht, die Telefonnummer für abgehende und ankommende Verbindungen zu verwenden und diese gemäß § 23 TKG 2003 portieren zu lassen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132940 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

TKG 2003 §23; TKG 2003 §65 Abs5; TKG 2003 §66 Abs1

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