Reicht ein Verbot der Verwendung auch gegen das Empfehlen?
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Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 16.12.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133028 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 193/19t, 16.12.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 28 · Unterlassungsanspruch
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der Anspruch, die Verwendung solcher Bedingungen zu unterlassen, besteht schon dann, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Ob sie für die Verbraucher nachteilig sind oder ob deren Wegfall ihnen einen Vorteil bringt, wird dabei nicht geprüft.
Nein. Wer nach einer Abmahnung verspricht, eine unzulässige Klausel nicht mehr zu verwenden, aber gleichzeitig neu formulierte Ersatzklauseln vorlegt, unterwirft sich damit nicht vollständig. Die Gefahr einer Wiederholung bleibt bestehen, und der klageberechtigte Verband kann trotzdem auf Unterlassung klagen. Das gilt auch dann, wenn die neuen Klauseln nicht gleichbedeutend sind.