Zum Inhalt springen

Muss ein Klauselverbot Ausnahmen für Einzelfälle ausdrücklich nennen?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Unternehmer, Verbraucherschutzverbände
Nein. Wird einem Unternehmen die Verwendung einer bestimmten Klausel untersagt, muss dieses Verbot keinen Zusatz für besondere Einzelfälle enthalten. Erlaubte Vereinbarungen, die vom Verbot abweichen, sind ohnehin nicht erfasst. Sie können sich in Ihrem eigenen Verfahren weiterhin auf Ihre besonderen Umstände berufen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 22.12.2016 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

§ 28 Abs 1 letzter Satz KSchG nimmt nur darauf Bezug, dass unter besonderen Umständen im Individualprozess ein anderes Ergebnis als im Verbandsprozess denkbar ist. Dies erfordert keine Einschränkung des Unterlassungsgebots im Sinn des Gesetzestexts, weil vom Spruch abweichende und nicht unzulässige Vereinbarungen ohnedies nicht erfasst sind.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129105 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Verbandsklage gegen empfohlene Klauseln

Nein. Wer sich dagegen wendet, dass gesetzwidrige Vertragsklauseln empfohlen werden, muss das auch im Klagebegehren ausdrücken. Ein Begehren, das nur die Unterlassung der Verwendung verlangt, genügt dafür nicht.

günstig für Unternehmer Aufklärende Sätze in Vertragsbedingungen

In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Verbandsklage gegen unzulässige Klauseln
Vertragsrecht · Verbot der Berufung auf unzulässige Klauseln
Vertragsrecht · Wiederholungsgefahr bei der Verbandsklage
Vertragsrecht · Verbandsklage gegen unzulässige Klauseln