Darf mich der Vermieter wegen Unrat in der Wohnung hinauswerfen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 26.02.2026 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2000)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine mangelnde Mobilität eines Mieters rechtfertigt als solche keine Räumung.OGH 2 Ob 4/26s, 26.02.2026
- Eine Verwahrlosung des Bestandobjekts in Verbindung mit einer erheblichen Brand- oder Ungeziefergefahr durch Lagerung von Unrat stellt einen erheblich nachteiligen Gebrauch dar.OGH 2 Ob 4/26s, 26.02.2026
- Durch einen Schlosstausch alleine macht der Mieter keinen erheblich nachteiligen Gebrauch vom Bestandobjekt.OGH 2 Ob 4/26s, 26.02.2026
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133130 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 2 Ob 4/26s, 26.02.2026, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wer die Wohnung jahrelang nicht reinigt und Gerümpel anhäuft, gibt einen Kündigungsgrund. Ausschlaggebend ist die dadurch entstehende Gefahr von Ungeziefer und Brand.
Dass der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet ist, rechtfertigt es nicht, dass Sie selbst einen Zustand schaffen, der die Bausubstanz erheblich gefährdet oder die persönliche Sicherheit der Bewohner bedroht. Ein solches Verhalten ist damit nicht entschuldigt.