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Kann mir gekündigt werden, obwohl mich kein Verschulden trifft?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Pächter
Ja. Für die Auflösung wegen nachteiligen Gebrauchs muss Ihnen der Vermieter kein Verschulden nachweisen; es genügt, dass ein durchschnittlicher Mieter erkennen konnte, dass das Verhalten für die Wohnung oder die Interessen des Vermieters schädlich ist. Auch eine wiederholte oder länger dauernde vertragswidrige Benützung reicht aus, ohne dass die Wohnung beschädigt sein muss; die drohende Beschädigung genügt. Entschieden wird nach den Umständen in ihrer Gesamtheit, nicht nach einzelnen Vorfällen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (61 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

1./ Zur Herstellung des Auflösungsgrundes nach § 1118 ABGB ist in subjektiver Hinsicht kein Verschulden des Vertragspartners notwendig; es genügt vielmehr, dass sich der Mieter der Nachteiligkeit seines Gebrauches bewusst war (1 Ob 45/62 = MietSlg 9624). 2./ Unter "erheblich nachteiligem Gebrauch" ist auch nur eine wiederholte länger anhaltende vertragswidrige Benützung des Bestandobjektes zu verstehen, wobei es darauf ankommt, ob wichtige Interessen des Vermieters verkürzt werden oder ob eine erhebliche Verletzung des Bestandgegenstands vorgekommen ist oder auch nur droht (6 Ob 64/64 = MietSlg 16323; vgl auch MietSlg 15285). Eine physische Schädigung des Bestandgegenstands oder eines Teiles davon ist also nicht erforderlich. 3./ Bei der Beurteilung der Interessengefährdung bei einer Auflösungsklage nach § 1118 ABGB ist kein strengerer Maßstab anzulegen als bei einer Kündigung nach § 19 Abs 2 Z 4 MG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 23 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020981 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 61.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Kündigung wegen nachteiligen Gebrauchs

Ob Ihr Verhalten als erheblich nachteiliger Gebrauch gilt, hängt immer von den Umständen Ihres Falles ab. Entscheidend ist, ob dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses noch zumutbar ist. Nicht jede vertragswidrige Nutzung rechtfertigt eine Kündigung.

günstig für Mieter Üblicher Gebrauch ist kein Auflösungsgrund

Der Vertrag kann nur aufgelöst werden, wenn der Mieter das Mietobjekt ordnungswidrig benützt. Nutzt er es hingegen nur so, wie es dem vereinbarten Verwendungszweck entspricht, etwa als Gastwirtschaft, liegt kein Auflösungsgrund vor.

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