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Verfallen Ansprüche auch bei grober Fahrlässigkeit nach drei Monaten?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Buslenker
Ja. Der Kollektivvertrag für Dienstnehmer in privaten Autobusunternehmen verlangt, dass Ansprüche aus dem Dienstverhältnis binnen drei Monaten ab Fälligkeit eingeschrieben geltend gemacht werden, sonst verfallen sie. Diese Frist gilt für Schadenersatzansprüche des Dienstgebers unabhängig davon, ob der Dienstnehmer den Schaden leicht oder grob fahrlässig verursacht hat.

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Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 18.12.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Die kollektivvertragliche Verfallsfrist in XIV. des Kollektivvertrages für Dienstnehmer in privaten Autobusunternehmen „Ansprüche des Dienstgebers sowie des Dienstnehmers aus dem Dienstverhältnis sind bei sonstigem Verfall innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit eingeschrieben geltend zu machen. Als Fälligkeitstag für vom Dienstgeber allfällig zu erhebende Schadenersatzansprüche gilt jener Tag, an dem der Dienstgeber von dem erlittenen Schaden Kenntnis erhielt. […]“ gilt unabhängig davon, ob der Dienstnehmer einen Schaden leicht oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133507 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

KollV für Dienstnehmer in privaten Autobusbetrieben XIV

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Verfallsfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis

In manchen Kollektivverträgen verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn Sie sie nicht binnen drei Monaten schriftlich geltend machen. Es genügt nicht, allgemein alle noch offenen Ansprüche anzumelden. Sie müssen zwar meist keine genaue Summe nennen, aber so genau sein, dass der Arbeitgeber erkennt, um welche Art von Ansprüchen es geht.

günstig für Arbeitgeber Verfallsfristen im Kollektivvertrag

Ja. Ein Kollektivvertrag darf auch für Ansprüche, auf die Sie nicht verzichten können, kurze Fristen zur Geltendmachung vorsehen; Fristen von drei oder vier Monaten gelten als zulässig. Solche Klauseln sind nur dann unwirksam, wenn sie gesetzlichen Fristen für die Geltendmachung widersprechen.

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