Verfallen Ansprüche auch bei grober Fahrlässigkeit nach drei Monaten?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 18.12.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2020)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133507 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 112/20h, 18.12.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
KollV für Dienstnehmer in privaten Autobusbetrieben XIV
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In manchen Kollektivverträgen verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn Sie sie nicht binnen drei Monaten schriftlich geltend machen. Es genügt nicht, allgemein alle noch offenen Ansprüche anzumelden. Sie müssen zwar meist keine genaue Summe nennen, aber so genau sein, dass der Arbeitgeber erkennt, um welche Art von Ansprüchen es geht.
Ja. Ein Kollektivvertrag darf auch für Ansprüche, auf die Sie nicht verzichten können, kurze Fristen zur Geltendmachung vorsehen; Fristen von drei oder vier Monaten gelten als zulässig. Solche Klauseln sind nur dann unwirksam, wenn sie gesetzlichen Fristen für die Geltendmachung widersprechen.