Wie genau muss ich offene Ansprüche beim Arbeitgeber anmelden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 26.07.2023 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Legt sich aber der (hier noch dazu rechtsanwaltlich vertretene) Arbeitnehmer auf einen exakten Betrag fest, kann sich der Arbeitgeber auf die angesprochene Höhe des Anspruchs einstellen, sodass einer Erhöhung der Forderung nach Ablauf der Verfallsfrist mit dem Einwand des Verfalls entgegengetreten werden kann.OGH 9 ObA 63/05p, 29.06.2005
- Hier: Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs, Gehaltsordnung Abschnitt A Pkt. 4.OGH 9 ObA 80/98z, 10.06.1998
- Hier: Kollektivvertrag für Arbeiter im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe Pkt 6 lit e.OGH 9 ObA 106/98y, 20.05.1998
- Der Kläger (Arbeitgeber) muss seine Ansprüche nach dem "Bekannterden" (RdW 1986/52 ua) insoweit konkretisieren, als er dem Beklagten die ungefähre Schadenssumme bekanntgibt oder zumindest einen entsprechenden Vorbehalt macht, falls eine solche Bekanntgabe nicht möglich sein sollte. Denn der Arbeitnehmer muss ja für den Fall eines allfälligen Anerkenntnisses wissen, mit welcher Schadenssumme zu rechnen ist.OGH 9 ObA 70/91, 29.05.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029775 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 9 ObA 46/23i, 26.07.2023, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 75/16m, 27.01.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Der Kollektivvertrag für Dienstnehmer in privaten Autobusunternehmen verlangt, dass Ansprüche aus dem Dienstverhältnis binnen drei Monaten ab Fälligkeit eingeschrieben geltend gemacht werden, sonst verfallen sie. Diese Frist gilt für Schadenersatzansprüche des Dienstgebers unabhängig davon, ob der Dienstnehmer den Schaden leicht oder grob fahrlässig verursacht hat.
Kollektivverträge können vorsehen, dass Ansprüche verfallen, wenn man sie nicht binnen einer bestimmten Frist geltend macht. Solche Klauseln sind aber unwirksam, wenn die Frist ohne sachlichen Grund unangemessen kurz ist und Ihnen die Durchsetzung damit übermäßig erschwert wird. Unwirksam sind sie auch, wenn sie zu Ihrem Nachteil von zwingenden gesetzlichen Fristen abweichen.