Zum Inhalt springen

Wie genau muss ich offene Ansprüche beim Arbeitgeber anmelden?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Lehrlinge
In manchen Kollektivverträgen verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn Sie sie nicht binnen drei Monaten schriftlich geltend machen. Es genügt nicht, allgemein alle noch offenen Ansprüche anzumelden. Sie müssen zwar meist keine genaue Summe nennen, aber so genau sein, dass der Arbeitgeber erkennt, um welche Art von Ansprüchen es geht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 26.07.2023 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Nach Art XX Z 1 des KollV für das eisen - und metallverarbeitende Gewerbe müssen alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bei sonstigem Verfall innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit beziehungsweise Bekanntwerden schriftlich geltend gemacht werden. Es genügt nicht, alle noch offenen Ansprüche aus dem Lehrverhältnis zur Firma geltend zu machen; wenn auch eine ziffernmäßige Konkretisierung in aller Regel nicht erforderlich ist, müssen die Ansprüche jedoch insoweit konkretisiert werden, dass der Arbeitgeber erkennen kann, welche Ansprüche ihrer Art nach gemeint sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029775 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Verfallsfrist im Autobusgewerbe

Ja. Der Kollektivvertrag für Dienstnehmer in privaten Autobusunternehmen verlangt, dass Ansprüche aus dem Dienstverhältnis binnen drei Monaten ab Fälligkeit eingeschrieben geltend gemacht werden, sonst verfallen sie. Diese Frist gilt für Schadenersatzansprüche des Dienstgebers unabhängig davon, ob der Dienstnehmer den Schaden leicht oder grob fahrlässig verursacht hat.

günstig für Arbeitnehmer Verfallsklauseln im Kollektivvertrag

Kollektivverträge können vorsehen, dass Ansprüche verfallen, wenn man sie nicht binnen einer bestimmten Frist geltend macht. Solche Klauseln sind aber unwirksam, wenn die Frist ohne sachlichen Grund unangemessen kurz ist und Ihnen die Durchsetzung damit übermäßig erschwert wird. Unwirksam sind sie auch, wenn sie zu Ihrem Nachteil von zwingenden gesetzlichen Fristen abweichen.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Verfallsfristen im Kollektivvertrag
Arbeitsrecht · Verfallfrist für Überstunden
Arbeitsrecht · Beginn der Verfallsfrist im Arbeitsverhältnis