Was muss ein internes Kontrollsystem im Betrieb leisten?
günstig für Gesellschaft betrifft Geschäftsführer, Unternehmer, Gesellschafter, Arbeitnehmer
Es soll das Vermögen des Unternehmens sichern, die Abrechnung genau und verlässlich halten und die Geschäftspolitik unterstützen; es geht also um Sicherheit, Ordnung und Wirtschaftlichkeit. Üblich sind dafür Unterschriftenregelungen, Zugriffsbeschränkungen in der EDV, Arbeitsanweisungen und Kontrollen, die von Hand oder automatisch erfolgen, etwa Plausibilitätsprüfungen in der Buchhaltungssoftware. Dazu kommen Richtlinien für Standardabläufe samt Dokumentation und eine interne Revision, die regelmäßig prüft, ob das System wirkt.
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Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 03.08.2021 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2021)
Das Ziel eines internen Kontrollsystems ist es, das Vermögen zu sichern, die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Abrechnung zu gewährleisten und die Einhaltung der Geschäftspolitik zu unterstützen. Ziel sind die Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Regelmäßig basiert es wohl auf Überwachungsmaßnahmen organisatorischer und EDV-technischer Art, wie Unterschriftenregelungen, EDV-Zugriffsbeschränkungen oder Arbeitsanweisungen und Kontrollmaßnahmen, die manuell oder automatisationsunterstützt, etwa Plausibilitätsprüfungen in der Buchhaltungssoftware, durchgeführt werden. Hinzu kommen Richtlinien und Regelwerke zur Definition von Standardprozessen sowie deren Dokumentation und eine interne Revision, die in diesem Zusammenhang die Aufgabe hat, bei wiederkehrenden Prüfungen die Effizienz eines IKS zu kontrollieren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: fake president fraud.OGH 8 ObA 109/20t, 03.08.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133798 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 109/20t, 03.08.2021, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
GmbHG §22 Abs1
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