Muss mein früherer Arbeitgeber weiter Geld nachschießen?
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Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 30.03.2022 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2022)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134067 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 9/21p, 30.03.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
BPG §5
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nach dem Ende des Dienstverhältnisses können Sie die Vorsorge mit eigenen Beiträgen fortführen; die Leistung richtet sich dann nach dem Eingezahlten. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber bei einer Zusage auf eine bestimmte Leistung die Beiträge und Nachschüsse leisten, die für die nötige Deckung erforderlich sind.
Ja. Übernimmt der Erwerber des Betriebs die betriebliche Pensionszusage Ihres bisherigen Arbeitgebers nicht, steht Ihnen die Abfindung zu. Daran ändert sich nichts, wenn im Betrieb des Erwerbers eine andere betriebliche Pensionszusage besteht.