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Zählen meine Mehrstunden bei der Betriebspension mit?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Teilzeitbeschäftigte, Arbeitgeber, Pensionisten
Wird Ihre Betriebspension nur aus dem Grundgehalt berechnet und bleiben regelmäßig geleistete Mehrstunden unberücksichtigt, benachteiligt das Teilzeitbeschäftigte in unzulässiger Weise. Diese Mehrstunden sind daher einzubeziehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 30.08.2022 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2022)

Bei der Berechnung des Betriebspensionsanspruchs stellt die Beschränkung auf das Grundgehalt unter Vernachlässigung regelmäßig geleisteter Mehrstunden eine unzulässige Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten dar.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134166 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AZG §19d Abs4

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Zusatzpension und anrechenbare Zulagen

Wenn sich Ihre Zusatzpension nach dem zuletzt bezogenen Monatsbezug ohne sonstige Zulagen richtet, zählen nur die festen Bestandteile Ihres Gehalts. Zulagen, die sich schon aus Ihrer Einstufung ergeben, werden mitgerechnet. Zulagen, die von wechselnden Umständen abhängen, bleiben außer Betracht.

günstig für Arbeitgeber Überstundenentgelt nur für geleistete Überstunden

Überstundenentgelt steht Ihnen nur für Überstunden zu, die Sie tatsächlich geleistet haben. Eine Ausnahme gilt nur bei einer Pauschalvereinbarung. Fallen bisher regelmäßig geleistete Überstunden zur Gänze weg, besteht kein Anspruch auf Weiterzahlung im bisherigen Umfang.

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