Zählen meine regelmäßigen Überstunden beim Urlaubsentgelt mit?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 29.04.2020 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 166/92, 11.11.1992
- Hier: ÜberstundenpauschaleOGH 9 ObA 56/89, 15.03.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064288 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 9 ObA 5/20f, 29.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 7/17p, 25.10.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
GeneralkollV über den Begriff des Entgelts §2 Z1; UrlG §6
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Jubiläumsgelder hängen nicht mit einer bestimmten Arbeitsleistung zusammen und werden in größeren zeitlichen Abständen gewährt. Sie fließen daher nicht in die Berechnungsgrundlage für das Überstundenentgelt ein.
Nein. Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld werden aus dem Durchschnitt der letzten dreizehn Wochen oder der letzten drei Monate vor der jeweiligen Fälligkeit berechnet. Hatten Sie in diesem Zeitraum keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung, ergibt die Berechnung der Höhe nach nichts.