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Zählen meine regelmäßigen Überstunden beim Urlaubsentgelt mit?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ja. Regelmäßig geleistete Überstunden sind beim Urlaubsentgelt und bei der Urlaubsentschädigung zu berücksichtigen. Herangezogen werden dafür in der Regel die letzten dreizehn Wochen. Nur wenn dieser Zeitraum wegen Krankheit, Urlaub oder saisonaler Unterschiede nicht aussagekräftig ist, wird ein längerer Zeitraum verwendet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 29.04.2020 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Entgelt für regelmäßig geleistete Überstunden ist bei der Berechnung des Urlaubsentgelts und der Urlaubsentschädigung zu berücksichtigen. Analog § 6 Abs 4 UrlG werden der Berechnung die in den letzten dreizehn Wochen (rund drei Monate) und nicht die im letzten Jahr regelmäßig geleisteten Überstunden zu Grunde zu legen sein. Nur wenn aus besonderen Gründen (etwa Krankheit, Urlaub, saisonale Unterschiede etc) dieser Zeitraum für die Beurteilung nicht ausreicht, wird ein dem Gedanken der Kontinuität besser entsprechender längerer Zeitraum heranzuziehen sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064288 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Genannte Normen

GeneralkollV über den Begriff des Entgelts §2 Z1; UrlG §6

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Sonderzahlungen und Überstundenentgelt

Nein. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Jubiläumsgelder hängen nicht mit einer bestimmten Arbeitsleistung zusammen und werden in größeren zeitlichen Abständen gewährt. Sie fließen daher nicht in die Berechnungsgrundlage für das Überstundenentgelt ein.

günstig für Arbeitgeber Berechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Nein. Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld werden aus dem Durchschnitt der letzten dreizehn Wochen oder der letzten drei Monate vor der jeweiligen Fälligkeit berechnet. Hatten Sie in diesem Zeitraum keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung, ergibt die Berechnung der Höhe nach nichts.

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