Zum Inhalt springen

Muss meine Kaution verzinst zurückgezahlt werden?

günstig für Verwahrer betrifft Konsumenten, Banken, Unternehmer, Kunden
Es gibt weder im allgemeinen Schuldrecht noch für Verträge über ein Schließfach eine Regel, wonach Kautionen und Sicherheitsleistungen veranlagt oder verzinst zurückgezahlt werden müssen. Auch eine bloß nachgiebige Regelung dieser Art besteht nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 27.02.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Eine zwingende oder auch nur dispositive gesetzliche Regelung, wonach Kautionen und Sicherheitsleistungen zu veranlagen und/oder verzinst zurückzuzahlen sind, gibt es weder im allgemeinen Schuldrecht noch für Safe-Verträge.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134292 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Zinsen für die Schlüsselkaution
Mietrecht · Rückgabe der Kaution nach Vertragsende
Mietrecht · Verzinsung und Abrechnung der Kaution
Vertragsrecht · Barkaution und Eigentum am Geld
Mietrecht · Kaution und rückständiger Zins