Wem gehört das Geld, das ich als Kaution übergebe?
betrifft Mieter, Vermieter, Konsument
Bei einer Kaution in Bargeld ist der Regelfall, dass der Empfänger das Geld nicht gesondert verwahrt. Sie haben dann kein Recht an genau diesen Geldscheinen, sondern nur einen Anspruch auf Rückzahlung.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 22.04.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Bei einer Barkaution ist das "pignus irregulare" der Regelfall.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Pfandrecht an vertretbaren Sachen, besonders an Geld (Barkaution), ist in der Regel ein unregelmäßiges Pfandrecht. In diesem Fall wird der Empfänger Eigentümer durch Vermengung; der Pfandbesteller hat kein dingliches Recht, sondern nur den schuldrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung.OGH 6 Ob 279/07h, 06.11.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010942 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 7 Ob 10/25h, 22.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 110/22w, 27.02.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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