Wann muss ich meine Kaution zurückbekommen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 21.03.2023 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unzulässigkeit einer Klausel, aus der nicht eindeutig hervorging, ob die vorgesehene Rückstellungsfrist ab Beendigung des Mietverhältnisses oder etwa dem Zeitpunkt des (Nicht-)Feststehens einer Forderung gegen den Mieter zu laufen beginnt, und unklar blieb, wann bzw unter welchen Voraussetzungen feststeht, dass dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis zustehen bzw welche Forderungen davon umfasst sind.OGH 2 Ob 36/23t, 21.03.2023
- Hier: Verbandsprozess.OGH 2 Ob 36/23t, 21.03.2023
- Beweispflicht des Kautionsempfängers, daß noch gesicherte Forderungen bestehen oder doch noch weitere Forderungen entstehen könnten.OGH 1 Ob 507/93, 23.02.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011292 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 2 Ob 36/23t, 21.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 48/17z, 30.10.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ihre Kaution ist zurückzuzahlen, soweit sie nicht für berechtigte Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis gebraucht wird. Im Verfahren muss der Vermieter klarstellen, welche Forderung er dem Grund und der Höhe nach entgegenhält, damit überprüft werden kann, wie viel Ihnen zusteht.
Haben Sie bei Abschluss des Mietvertrags eine Kaution in bar geleistet, müssen Sie diese nach einem Verkauf vom neuen Eigentümer zurückfordern. Der Anspruch richtet sich gegen den Erwerber des Mietobjekts.