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Wer haftet, wenn mein abgenommenes Tier zu Schaden kommt?

günstig für Verwahrer betrifft Tierhalter, Verwahrer, Behörden
Wer Tiere verwahrt, die die Behörde abgenommen hat, handelt dabei in Vollziehung der Gesetze. Für sein Verhalten gelten daher die Regeln der Amtshaftung. Das gilt auch dann, wenn die Verwahrung auf einem Vertrag zwischen ihm und der Behörde beruht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 21.11.2024 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2023)

Der Verwahrer abgenommener Tiere im Sinn des § 30 Abs 1 TSchG handelt in Vollziehung der Gesetze, auch wenn die Verwahrung auf einem zwischen ihm und der Behörde geschlossenen Verwahrungsvertrag beruht.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134615 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

AHG §1; TSchG §30 Abs1; K-LSiG §6 Abs5 K-LSiG

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