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Haftet der Tierhalter für jeden Schaden rund um sein Tier?

günstig für Tierhalter betrifft Tierhalter, Hundebesitzer, Geschädigte, Landwirte
Nein. Die strenge Haftung greift nur, wenn sich gerade jene besondere Gefahr verwirklicht hat, die vom Tier ausgeht und der die Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung begegnen soll. Hat der Schaden damit nichts zu tun, haftet der Halter nach dieser Bestimmung nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Die Haftung gemäß § 1320 ABGB setzt voraus, dass der eingetretene Schaden auf die besondere Tiergefahr zurückzuführen ist, der durch die Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung des Tieres begegnet werden soll.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030520 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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