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Wann hafte ich als Tierhalter für Schäden meines Tieres?

günstig für Tierhalter betrifft Tierhalter, Hundehalter, Geschädigte, Spaziergänger
Als Tierhalter haften Sie, wenn Sie die nötige Verwahrung vernachlässigt haben. Was nötig ist, richtet sich nach den Eigenschaften des Tieres, die Sie kennen oder erkennen können, und danach, was vernünftigerweise von Ihnen erwartet werden kann. Die Anforderungen dürfen nicht so hoch sein, dass das Halten ungefährlicher Haustiere unmöglich wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (61 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Eine Haftung gemäß dem zweiten Satz des § 1320 ABGB tritt nur ein, wenn der Tierhalter die nach den ihm bekannten oder doch erkennbaren Eigenschaften des Tieres erforderliche und nach der Verkehrsauffassung von ihm vernünftigerweise zu erwartende Verwahrungspflicht vernachlässigt hat. Die Anforderungen an die Verwahrungspflicht und Beaufsichtigungspflicht dürfen in diesem Zusammenhang nicht in einem solchem Maße überspannt werden, dass dadurch das Halten von an und für sich ungefährlichen Haustieren unmöglich gemacht wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029999 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 61.

Im Gesetz

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