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Werden meine Dienstzeiten im EU-Ausland für das Gehalt angerechnet?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Gemeindebedienstete, Arbeitgeber
Beschäftigungszeiten, die Sie in einem anderen Staat der Europäischen Union zurückgelegt haben, sind zeitlich unbegrenzt und zur Gänze anzurechnen, wenn sie den angeführten inländischen Zeiten vergleichbar sind. Das gilt auch, wenn die Tätigkeit nicht hoheitlich war, und ebenso für Dienstverhältnisse zum Staat in früheren Ostblockstaaten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Mit den in § 14 Abs 1 Z 1 DO 1994 der Gemeinde Wien genannten Beschäftigungszeiten vergleichbare im EU-Ausland zurückgelegte Beschäftigungszeiten sind zeitlich unbegrenzt und zur Gänze anzurechnen, und zwar auch dann, wenn sie sich auf nicht im Rahmen der Hoheitsverwaltung erbrachte Tätigkeiten bezogen. Beschäftigungszeiten in Staaten des ehemaligen „Ostblocks", denen Dienstverhältnisse zum Staat in von diesem betriebenen Einrichtungen zu Grunde lagen, sind daher uneingeschränkt anzurechnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125297 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

DO für die Beamten der Bundeshauptstadt Wien §14 Abs1 Z1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Anrechnung von Vordienstzeiten

Ob frühere Tätigkeiten voll angerechnet werden, ist in jedem Einzelfall nach den konkreten Gegebenheiten zu beurteilen; ein Vergleich mit den Laufbahnen anderer hilft nicht. Entscheidend ist, ob Ihre frühere Tätigkeit so bedeutsam war, dass Ihr Erfolg im jetzigen Dienst ohne sie deutlich geringer wäre.

günstig für Arbeitgeber Vordienstzeiten im Universitätskollektivvertrag

Werden berufseinschlägige Vordienstzeiten nach den Regeln des Kollektivvertrags für Universitätsbedienstete bei der Vorrückung nicht berücksichtigt, so verstößt das nicht gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union.

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