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Bleibt die Jugendhilfe Vertreter, wenn mein Kind ins Ausland zieht?

günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige, Jugendhilfeträger
Zieht ein österreichisches Kind ins Ausland, kann der Kinder- und Jugendhilfeträger nicht als Vertreter enthoben werden, solange aus gewährten Unterhaltsvorschüssen noch ein Rückstand offen ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Ein Unterhaltsrückstand aus gewährten Titelvorschüssen steht einer Enthebung des Kinder- und Jugendhilfeträgers als Vertreter eines ins Ausland verzogenen (österreichischen) Minderjährigen entgegen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134754 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

UVG §9 Abs3

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