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Darf die Behörde mein Kind bei der Rückforderung vertreten?

günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Behörden
Geht es um die Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen, stehen die Interessen der Bezirksverwaltungsbehörde und jene des Kindes einander entgegen. Deshalb darf diese Behörde das Kind in einem solchen Verfahren nicht vertreten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 09.07.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Im Verfahren über die Rückzahlung von Unterhaltsvorschüssen besteht zwischen den Interessen der Bezirksverwaltungsbehörde und jenen des Kindes eine Kollision, welche eine Vertretung des Kindes durch die Bezirksverwaltungsbehörde ausschließt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049021 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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