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Bekomme ich hohe Zinsen, wenn mein Chef zu spät zahlt?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis gelten erhöhte Zinsen. Beruht die verspätete Zahlung aber auf einer vertretbaren Rechtsansicht des Arbeitgebers, gelten nur die gewöhnlichen Zinsen. Ob die Ansicht vertretbar war, prüft das Höchstgericht nur daraufhin, ob die Vorinstanz das nicht grob falsch beurteilt hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Bei Beurteilung der Vertretbarkeit einer Rechtsansicht im Sinne des § 49a Satz 2 ASGG durch den Obersten Gerichtshof sind - wie im Amtshaftungs- und Lauterkeitsrecht - zwei Prüfungsstufen zu unterscheiden: Schon auf der ersten für die Beurteilung durch die Vorinstanzen nach § 49a ASGG maßgebenden Stufe geht es nicht um die Frage der richtigen, sondern nur um die nach einer vertretbaren Auslegung der fraglichen Normen durch die Beklagte. Auf der zweiten – für die zulässige Anfechtung eines Urteils beim Obersten Gerichtshof gemäß § 502 Abs 1 ZPO immer hinzutretenden – Stufe geht es sodann nicht um die Frage, ob das Berufungsgericht jene Vertretbarkeitsfrage „richtig“, sondern nur, ob es sie ohne eine krasse Fehlbeurteilung – sohin selbst wiederum vertretbar – gelöst hat.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134899 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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