Dürfen Verzugszinsen beliebig hoch vereinbart werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 21.09.2018 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine gröbliche Benachteiligung des Verbrauchers durch die in der Klausel vorgesehene Verzugszinsenhöhe von 10 % liegt dem entsprechend nicht vor (Klausel 6).OGH 7 Ob 217/16m, 26.04.2017
- Keine Sittenwidrigkeit des Verzichts auf die Verzinsung des Kaufpreises für einen Zeitraum von 7 Monaten ab Vertragsunterfertigung bei beiderseitigem Unternehmergeschäft.OGH 10 Ob 52/15t, 07.06.2016
- Die Aufhebung des § 5 des Gesetzes RGBl 1868/62, wonach bei Darlehen bedungen werden konnte, dass eine größere Summe oder Menge oder Sachen von besserer Beschaffenheit als gegeben wurden, zurückerstattet werden, durch Art VII ZinsRÄG BGBl I 2002/118 hatte keine Änderung der Rechtslage zur Folge.OGH 6 Ob 176/12v, 16.11.2012
- Hier: Klausel in einem Mietvertragsformular eines Hausverwaltungsunternehmen, welche eine Zinsenbelastung von über 60 % pro Jahr vorsieht.OGH 7 Ob 78/06f, 11.10.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119802 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 12.
- OGH 3 Ob 143/18b, 21.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 14/18h, 14.03.2018, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 148/17m, 21.02.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 31/15x, 21.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Vertragsstrafe und Verzugszinsen können auch nebeneinander vereinbart werden. Ihre Grenze findet eine solche Vereinbarung nur dort, wo sie gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.
Die gesetzlichen Verzugszinsen stehen Ihnen ohne Nachweis eines konkreten Schadens jedenfalls zu; sie sind eine Mindestpauschale. Einen darüber hinausgehenden Nachteil können Sie schon bei leichter Fahrlässigkeit verlangen, müssen ihn aber behaupten und beweisen. Ein entgangener Anlagegewinn zählt dazu, wenn Sie die Gelegenheit genützt hätten und ihr Eintreten nach den üblichen Marktverhältnissen praktisch sicher gewesen wäre.