Muss mein Arbeitgeber die hohen Verzugszinsen zahlen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bejahung einer vertretbaren Rechtsansicht, weil sich der Schuldner auf den – wenngleich unionsrechtswidrigen – Wortlaut stützen konnte.OGH 8 ObA 70/18d, 25.01.2019
- Es ist Sache des Schuldners Behauptungen darüber aufzustellen, warum der in § 49a erster Satz ASGG festgelegte Zinssatz nicht zusteht.OGH 8 ObA 62/16z, 29.06.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125438 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 11.
- OGH 9 ObA 39/25p, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 15/25a, 23.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 31/24b, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 50/23b, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 52/23x, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 44/21k, 14.09.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 118/20s, 28.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 86/20k, 23.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 18/20k, 27.05.2020, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 62/16z, 29.06.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Dass sich der Schuldner auf Tatsachenbehauptungen stützt, die sich als unzutreffend herausstellen, ändert nichts an Ihrem Anspruch auf Zinsen. Die Zinsen stehen Ihnen also trotzdem zu.
Haben Sie Zahlungsrückstände Ihres Arbeitgebers längere Zeit hingenommen und fordern ihn dann mit einer Frist zur Zahlung auf, muss ihm klar sein, dass Sie nicht länger zuwarten. Die Frist darf kurz sein, muss ihm die nötigen Schritte aber noch ermöglichen. Läuft sie erfolglos ab, dürfen Sie vorzeitig austreten.