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Steht mir eine Zulage zu, wenn meine bessere Stelle endet?

günstig für Arbeitgeber betrifft Landesbedienstete, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, Arbeitgeber
Endet eine befristete Versetzung, die für Sie eine Verbesserung war, ist das keine verschlechternde Versetzung. Aus dem bloßen Ende dieser Befristung entsteht daher kein Anspruch auf eine Ergänzungszulage.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2025)

Das Ende einer befristeten verbessernden Versetzung ist keine verschlechternde Versetzung, die einen Anspruch auf eine Ergänzungszulage begründen könnte.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135531 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

stmk L-DBR §18; stmk L-DBR §185

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Kündigung einer zugesagten Zulage

Nein. Wurde Ihnen eine Zulage ohne Vorbehalt zugesagt, gilt sie für die gesamte Dauer der Tätigkeit. Der Arbeitgeber kann nicht einzelne Teile Ihrer Bezüge herauslösen und nur diese aufkündigen, solange das Beschäftigungsverhältnis unverändert weiterläuft.

günstig für Arbeitnehmer Verschlechternde Versetzung im Betrieb

Ob eine Versetzung für Sie schlechter ist, wird nicht an einem einzelnen Punkt gemessen. Verglichen wird Ihre gesamte Lage vor und nach der Versetzung. Entscheidend ist nach sachlichen Maßstäben, ob der neue Arbeitsplatz insgesamt ungünstiger ist als der bisherige.

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