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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 04.05.2017 · Fall aus Vorarlberg

OGH 5 Ob 141/16w

Worum es ging: Prüft das Grundbuchsgericht auch, ob mein Vertrag wirklich gilt?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Nur anhand der vorgelegten Urkunden. Ihr Begehren muss sich aus deren Inhalt ergeben, und zwar in der Form wie im Inhalt zweifelsfrei. Zeugen oder andere Beweise gibt es im Grundbuchsverfahren nicht; was sich nicht aus Urkunden ergibt, muss im ordentlichen Prozess geklärt werden.

An einem Objekt kann nur dann Wohnungseigentum begründet werden, wenn es nach allen Seiten baulich abgeschlossen ist. Im Übrigen richtet sich die Beurteilung danach, was im Verkehr üblicherweise als eigenes Objekt angesehen wird.

Ja. Ein Abstellplatz muss nicht für ein mehrspuriges Auto geeignet sein. Es genügt, dass auf der Fläche zumindest ein einspuriges Fahrzeug abgestellt werden kann, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. An einer solchen Fläche kann daher Wohnungseigentum begründet werden.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

GBG 1955 § 94 WEG 2002 § 2 WEG 2002 § 5

Entscheidungstext

46 Absätze, 18.116 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

04.05.2017

Geschäftszahl

5Ob141/16w

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragsteller 1. B* F*, 2. R* D*, 3. J* K*, 4. H* B*, alle vertreten durch Mag. Ulrich Bernhard, Rechtsanwalt in Bregenz, wegen Grundbucheintragungen in EZ * GB *, über den Revisionsrekurs der Zweit- bis Viertantragsteller gegen den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch als Rekursgericht vom 17. Mai 2016, AZ 2 R 128/16p, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Bregenz vom 20. April 2016, TZ 3320/2016, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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