Prüft das Grundbuchsgericht auch, ob mein Vertrag wirklich gilt?
betrifft Käufer, Verkäufer, Geschenkgeber, Antragsteller
Nur anhand der vorgelegten Urkunden. Ihr Begehren muss sich aus deren Inhalt ergeben, und zwar in der Form wie im Inhalt zweifelsfrei. Zeugen oder andere Beweise gibt es im Grundbuchsverfahren nicht; was sich nicht aus Urkunden ergibt, muss im ordentlichen Prozess geklärt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (118 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Gemäß § 94 Abs 1 GBG hat das Grundbuchsgericht das Ansuchen und dessen Beilagen einer genauen Prüfung zu unterziehen. Es darf eine grundbücherliche Eintragung unter anderem nur dann bewilligen, wenn das Begehren durch den Inhalt der beigebrachten Urkunden begründet erscheint (§ 94 Abs 1 Z 3 GBG). Das Ansuchen kann somit nur dann bewilligt werden, wenn der Urkundeninhalt ein derartiger ist, dass er nicht nur in formaler Beziehung unbedenklich erscheint, sondern auch bezüglich der materiell-rechtlichen Frage irgendwelche Zweifel nicht aufkommen lässt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Beisatz: Hier: Nachweis der Widmung zum GemeingebrauchOGH 5 Ob 106/24k, 04.07.2024
- Ob die dem Grundbuchsgesuch angeschlossenen Urkunden im Lichte des § 94 Abs 1 Z 3 GBG zu Zweifeln Anlass geben, ist eine Frage des Einzelfalls, die nur dann eine erhebliche Rechtsfrage begründen könnte, wenn dem Rekursgericht eine grobe Fehlbeurteilung unterlaufen ist.OGH 5 Ob 19/18g, 13.03.2018
- Das Grundbuchsgericht hat auch die Wohnungseigentumstauglichkeit eines Objekts, bei dem die Einverleibung des Wohnungseigentums beantragt wird, selbständig zu prüfen.OGH 5 Ob 141/16w, 04.05.2017
- Zweifel an einer tatsächlichen Übergabe können bestehen, wenn sich die Geschenkgeber ausdrücklich vorbehalten, an der geschenkten aber weiter benützten Eigentumswohnung sowie an allgemeinen Teilen nach Gutdünken bauliche Veränderungen vornehmen zu können, somit in ihrer Stellung in tatsächlicher Hinsicht keine wesentliche Veränderung erkennbar ist.OGH 5 Ob 172/15b, 25.09.2015
- Das aus einem Zivilrechtsstreit resultierende, gegen die im Grundbuchsverfahren einschreitende Antragstellerin gerichtete Verbot nach § 382 Abs 1 Z 5 EO, die Rechtfertigung des Eigentumsrechts vornehmen zu lassen, das zum Zeitpunkt der Gesuchseinbringung nach der Aktenlage mangels Zustellung überdies noch nicht wirksam war, begründet keine Bedenken im Sinn des § 94 Abs 1 Z 2 1. Fall GBG.OGH 5 Ob 95/15d, 25.08.2015
Alle 53 Ergänzungen anzeigen
- Das bei einem (gemischten) Schenkungsvertrag unabdingbar notwendige Einverständnis der Vertragsparteien über die (teilweise) Unentgeltlichkeit der beabsichtigten Vermögensverschiebung kann im Grundbuchsverfahren nur dann angenommen werden, wenn es sich aus den beigebrachten Urkunden ergibt.OGH 5 Ob 235/13i, 21.01.2014
- Hier: Fehlende Rechtskraftbestätigung auf einer Bestätigung nach § 25a Abs 2 TGVG.OGH 5 Ob 32/12k, 20.03.2012
- Hier: Interpretation eines nicht § 178 Abs 2 Z 2 AußStrG entsprechenden Einantwortungsbeschlusses.OGH 5 Ob 107/11p, 07.06.2011
- Hier: Interpretation einer Generalklausel.OGH 5 Ob 171/10y, 09.02.2011
- Für die Schaffung der Eintragungsgrundlagen durch ein „unaufwendiges Beweisverfahren“ fehlt im Grundbuchsverfahren als einem reinen Urkundenverfahren jede gesetzliche Grundlage.OGH 5 Ob 203/10d, 16.11.2010
- Hier: Rechenoperationen.OGH 5 Ob 15/10g, 22.06.2010
- Es sind nicht komplizierte Erwägungen tatsächlicher und rechtlicher Natur anzustellen, um den wahren Willen der Vertragsteile zu ergründen.OGH 5 Ob 141/09k, 10.11.2009
- Hat der Antragsteller die schriftliche Pfandbestellungsurkunde erst rund 16 Jahre nach der Liegenschaftseigentümerin unterfertigt, ist es jedenfalls zweifelhaft, dass dies im Lichte des § 862 ABGB wirksam gewesen sein könnte.OGH 5 Ob 184/08g, 09.12.2008
- Kann allein aus Wortlaut und Regelungsgehalt der Urkunde nicht einmal das auf diesen Vertrag anzuwendende Recht mit letzter Sicherheit ermittelt werden, schließt dies allein schon die materielle Prüfung seiner Tauglichkeit als Eintragungsgrundlage aus und muss Bedenken über das Vorliegen der Voraussetzung des § 94 Abs 1 Z 3 GBG begründen.OGH 5 Ob 184/08g, 09.12.2008
- Das Grundbuchsgericht hat sich bei der Prüfung eines Gesuchs auf die Auslegung des Wortlauts eines Vertrags zu beschränken.OGH 5 Ob 172/08t, 25.11.2008
- Anders läge der Fall nur, wenn die Amtsbestätigung auf eine weitere Urkunde Bezug nähme, die die Voraussetzungen des § 32 GBG aufweist und in grundbuchsfähiger Form vorgelegt wird.OGH 5 Ob 227/08f, 21.10.2008
- Wenn auch § 32 Abs 1 lit a GBG die genaue Angabe der Liegenschaft, auf der die Einverleibung erfolgen soll, nur für Privaturkunden fordert und § 33 Abs 1 lit a GBG diese Erfordernisse nur für Rechtsgeschäfte vor einer öffentlichen Behörde oder einem Notar statuiert, muss doch jedenfalls nach § 94 Abs 1 Z 3 GBG das Begehren durch den Inhalt der beigebrachten Urkunde begründet erscheinen. Enthält also eine Amtsbestätigung nach § 182 Abs 3 AußStrG keine genaue Angabe der Liegenschaft, auf der eine Einverleibung erfolgen soll, vermag die Urkunde das Begehren auf Einverleibung auf einer bestimmten Liegenschaft nicht zu begründen.OGH 5 Ob 227/08f, 21.10.2008
- Aus außervertraglichen Umständen abgeleiteten Bedenken in Richtung der Sittenwidrigkeit eines Vertrags kann im grundbuchrechtlichen Urkundenverfahren nicht nachgegangen werden.OGH 5 Ob 102/08y, 26.08.2008
- Diese Einschränkung der grundbuchsrichterlichen Kognitionsmöglichkeit und -befugnis gilt allerdings für jeden Aspekt der Prüfung eines Eintragungsbegehrens, also auch für die Wahrnehmung von Eintragungshindernissen (so schon 5 Ob 234/00y).OGH 5 Ob 82/08g, 14.07.2008
- Das hindert den Grundbuchsrichter zwar nicht daran, aus Urkunden unmittelbare logische Schlussfolgerungen zu ziehen; in Spekulationen oder gar Beweisaufnahmen darüber, wie eine beurkundete Erklärung tatsächlich gewollt war, hat sich der Grundbuchsrichter aber nicht einzulassen.OGH 5 Ob 82/08g, 14.07.2008
- Hier: Die Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung im Sinn des § 40 Abs 2 Satz 4 WEG 2002 erfordert den zweifelsfreien Nachweis der Übertragung auch der betreffenden Anwartschaftsrechte als materielle Voraussetzung.OGH 5 Ob 74/08f, 03.06.2008
- Das bedeutet, dass ein Grundbuchantrag nur dann abgewiesen werden muss, wenn die Gefahr einer Verwechslung des Eintragungsobjekts oder einer Fehlinterpretation des Begehrens gegeben ist.OGH 5 Ob 292/07p, 04.03.2008
- Hier: Eine Auslegung zu finden, die eine unklare „Bedingung" sinnvoll erscheinen lässt, ist nicht Aufgabe des Grundbuchgerichts.OGH 5 Ob 255/07x, 11.12.2007
- Um in materiellrechtlicher Hinsicht am Zustandekommen eines Kaufvertrages keine Zweifel aufkommen zu lassen, bedarf es des urkundlichen Nachweises einer Einigung der Parteien über Kaufgegenstand und Preis, der in einer bestimmten oder bestimmbaren Gegenleistung bestehen kann.OGH 5 Ob 187/06w, 29.08.2006
- Bei einem als solchen bezeichneten Kaufvertrag, der die Erklärung der Parteien enthält, mehrere Anteile um einen bestimmten Gesamtkaufpreis kaufen/verkaufen zu wollen, kann mangels irgendeinem Anhaltspunkt in der Urkunde selbst nicht auf einen Schenkungswillen geschlossen werden.OGH 5 Ob 5/06f, 24.01.2006
- Besteht zwischen dem beurkundenden Notar/Substitut und einer Partei des Kaufvertrages Namensgleichheit, so kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die vorgelegten Notariatsurkunden nicht die Kraft öffentlicher Urkunde haben, weil die Vermutung naheliegt, dass in Sachen einer in § 33 Abs 1 NO genannten Person Amtshandlungen vorgenommen wurden. Ein derartiger Zweifel besteht nur dann nicht, wenn der Notar bei Namensgleichheit ausdrücklich erklärt, dass er mit der gleichnamigen Person in keiner Beziehung im Sinn des § 33 Abs 1 NO steht.OGH 5 Ob 292/04h, 28.02.2005
- Die Frage der Gutgläubigkeit des Erwerbs ist keinesfalls eine bei der Bewilligung eines Grundbuchsgesuchs zu überprüfende Voraussetzung.OGH 5 Ob 195/04v, 28.09.2004
- Die eingeschränkte richterliche Kognition in Grundbuchsachen schließt zwar die Entscheidung von Zweifelsfragen bei der Auslegung von Urkunden oder Anträgen aus, nicht jedoch den logischen Schluss auf das nach juristischer Wertung einzig mögliche Ergebnis.OGH 5 Ob 189/03k, 07.10.2003
- Das Grundbuchgericht darf eine grundbücherliche Eintragung nur bewilligen, wenn die Urkunden auch den landesgesetzlichen Bestimmungen über den Grundverkehr entsprechen.OGH 5 Ob 158/03a, 09.09.2003
- Hier: Auslegung der Einantwortungsurkunde.OGH 5 Ob 170/03s, 09.09.2003
- Eine Auslegung, die wertend zwischen mehreren vernünftig in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten abwägt, ist dem Grundbuchsgericht verwehrt.OGH 5 Ob 10/03m, 11.03.2003
- Die Auslegung zweifelhafter Vertragsbestimmungen ist dem Grundbuchsgericht verwehrt.OGH 5 Ob 166/02a, 27.08.2002
- Eine Berücksichtigung von Umständen, die erst außerhalb des Urkundeninhalts liegende Tatsachen durch eine bestimmte Auslegung ergeben, sowie eine Bedachtnahme auf einen nicht urkundlich erwiesenen, sondern allenfalls zu erschließenden Willen der Vertragsteile kommt nicht in Betracht.OGH 5 Ob 67/02t, 14.05.2002
- Hier: Verzicht auf das Vorkaufsrecht durch den Vorkaufsberechtigten auf Grund von Nachträgen zum Kaufvertrag.OGH 5 Ob 234/00y, 11.10.2000
- Eine ergänzende oder gar vom Wortsinn der vorgelegten Grundbuchsurkunde abweichende Auslegung rechtsgeschäftlicher Erklärungen ist dem Grundbuchsrichter verwehrt.OGH 5 Ob 234/00y, 11.10.2000
- Das einzutragende Recht muss aus den Urkunden selbst hervorgehen, es reicht nicht aus, wenn es bloß aus Folgerungen erschlossen werden kann (NZ 1990/192; NZ 1993/250 = WoBl 1993, 79; NZ 1998/306).OGH 5 Ob 135/99k, 11.05.1999
- Die Beweislast für das Vorliegen einer "anderen Veräußerungsart" gemäß § 1078 ABGB trifft den Antragsteller (infolge der allgemeinen Beweislastverteilung sowie der Beweisnähe), weil über die wertbestimmenden Kriterien von Leistung und Gegenleistung nur die Vertragsteile Aufschluss geben können.OGH 5 Ob 2299/96s, 27.05.1997
- Kein ausreichender Anhaltspunkt für das Vorliegen eines Schenkungswillens gegeben; es ist daher von einem entgeltlichen Rechtsgeschäft auf den Todesfall auszugehen.OGH 5 Ob 2249/96p, 24.09.1996
- Das bei einem Schenkungsvertrag unabdingbar notwendige Einverständnis der Vertragspartner über die (teilweise) Unentgeltlichkeit der beabsichtigten Vermögensverschiebung kann im Grundbuchsverfahren nur dann angenommen werden, wenn es sich aus den beigebrachten Urkunden ergibt.OGH 5 Ob 2249/96p, 24.09.1996
- Im Grundbuchsverfahren kann ein vom Urkundenwortlaut abweichender Parteiwille nicht ermittelt werden.OGH 5 Ob 2084/96y, 30.04.1996
- Fragen bezüglich eines Rücktritts des Masseverwalters von einer geschlossenen Vereinbarung und der Bindung an eine seinerzeitige Treuhandabwicklung sind im Grundbuchsverfahren nicht zu untersuchen.OGH 5 Ob 1003/96, 16.01.1996
- Hier: Es stellt ein Eintragungshindernis dar, wenn die Einräumung des Rechtes in der Urkunde von Umständen abhängig gemacht wird, die der Urkunde selbst nicht zu entnehmen sind.OGH 5 Ob 153/92, 15.12.1992
- Hier: Einräumung eines lebenslänglichen alleinigen Nutzungsrechtes und Wohnrechtes an Haus samt Garten ohne nähere Spezifizierung.OGH 5 Ob 45/90, 26.06.1990
- Bleibt zweifelhaft, ob es sich nicht doch um einem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb gewidmete Grundstücke handelt und daher das Rechtsgeschäft der Genehmigung durch die Grundverkehrskommission bedarf kann dies nicht durch das Grundbuchsgericht selbst, bei dem ein reines Urkundenverfahren stattfinden, beseitigt werden, sondern nur durch von den Antragstellern beizubringende Urkunden.OGH 5 Ob 24/90, 29.05.1990
- Bleibt über das Grundbuchsansuchen kein Zweifel und ist eine Auslassung so offenkundig und von jedermann sofort erkennbar, hindert dies die Bewilligung nicht.OGH 5 Ob 162/86, 04.11.1986
- Hier: Das Vorliegen eines Schenkungswillens.OGH 5 Ob 145/86, 21.10.1986
- Hier: Zweifel, ob zur Rechtswirksamkeit eines Kaufvertrages nach dessen Inhalt die Genehmigung des Konkursgerichtes erforderlich ist.OGH 5 Ob 79/85, 01.10.1985
- Umstände, die sich urkundlich nicht dartun lassen, müssen auf dem Rechtsweg geklärt werden.OGH 5 Ob 7/82, 22.06.1982
- Die Klärung gegründeter Bedenken und Zweifel im Sinne des § 94 Abs 1 Z 2 oder 3 GBG ist dem Rechtsweg überlassen.OGH 5 Ob 4/82, 02.03.1982
- Nachweis des behaupteten eingeschränkten Umfangs eines der Eintragung entgegenstehenden Vorkaufsrechts.OGH 5 Ob 27/81, 20.10.1981
- Der streng formelle Charakter des Grundbuchsrechts verbietet es dem Grundbuchsgericht, eine grundbücherliche Eintragung bloß auf Grund von Schlussfolgerungen aus vorliegenden Urkunden zu bewilligen.OGH 5 Ob 8/79, 24.04.1979
- Es handelt sich um eine Sachentscheidung, wenn das Grundbuchsansuchen nicht positiv erledigt wird, weil das Gericht der Ansicht ist, dass die nach § 94 Abs 1 Z 3 und 4 GBG erforderlichen Urkunden nicht vorliegen.OGH 5 Ob 35/77, 10.01.1978
- Daher zu prüfen, ob die Bestellung einer Reallast nicht der Umgehung der Pfandvorschriften dienen soll.OGH 5 Ob 28/75, 18.03.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060878 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 118.
- OGH 5 Ob 135/25a, 14.04.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 56/25h, 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 13/25k, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 94/25x, 05.08.2025
- OGH 5 Ob 33/25a, 03.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 98/24h, 30.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 88/24p, 18.12.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 2/24s, 03.09.2024
- OGH 5 Ob 106/24k, 04.07.2024, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 211/23z, 02.04.2024, Fall aus Vorarlberg
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