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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 05.07.2017 · Fall aus Tirol

OGH 7 Ob 109/17f

Worum es ging: Muss mich der Makler vorher über sein Naheverhältnis aufklären?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ein Immobilienmakler trifft eine besondere Aufklärungspflicht über seine wirtschaftliche Nähe zum Geschäft. Sind Sie Verbraucher, muss diese Aufklärung schon vor dem Abschluss des Maklervertrags erfolgen. Diese Regel ist zwingend und darf zu Ihrem Nachteil nicht abbedungen werden.

Der Makler muss Sie nicht erst dann aufklären, wenn er selbst am Geschäft verdient. Es reicht schon, dass er zur anderen Vertragsseite in einem engen Verhältnis steht. Genügend ist, wenn bei sachlicher Betrachtung eine Beeinträchtigung Ihrer Interessen nicht völlig ausgeschlossen erscheint.

Ob eine familiäre oder wirtschaftliche Nähe die Wahrung Ihrer Interessen beeinträchtigen kann, ist nach den Umständen des einzelnen Falles zu beurteilen. Aufzuklären ist auch dann, wenn die Verbindung nicht so eng ist, dass schon ein eigenes Geschäft des Maklers vorliegt.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

KSchG § 30b KSchG § 31 ZPO § 508a ZPO § 510

Entscheidungstext

23 Absätze, 4.506 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

05.07.2017

Geschäftszahl

7Ob109/17f

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Kalivoda als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Höllwerth, Dr. E. Solé, Mag. Malesich und MMag. Matzka als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. M* F*, vertreten durch Dr. Christian Prader und andere, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei J* T*, vertreten durch Dr. Paul Delazer, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen 8.610 EUR sA, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 7. März 2017, GZ 1 R 15/17p-17, womit das Urteil des Bezirksgerichts Innsbruck vom 13. Dezember 2016, GZ 16 C 235/16m-13, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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