OGH 3 Nc 16/17h
Worum es ging: Welches Gericht führt die Exekution, wenn kein Ort passt?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Kann in Österreich vollstreckt werden, fehlt aber eine Regel, welches Gericht örtlich zuständig ist, wird ein inländisches Gericht bestimmt. Ihr Antrag darf deshalb nicht einfach zurückgewiesen werden.
Soll jemand zur Einhaltung eines Unterlassungstitels gezwungen werden, richtet sich das zuständige Gericht nach seinem Wohnsitz. Hat er im Inland keinen Wohnsitz, wird von Amts wegen ein Gericht bestimmt; Ihr Strafantrag darf aus diesem Grund nicht zurückgewiesen werden.
Ja, wenn es Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats ist. Allein auf die österreichische Staatsbürgerschaft abzustellen wäre unionsrechtswidrig; die Bestimmung ist deshalb so zu lesen, dass die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats genügt. Auch Kinder mit Schweizer Staatsangehörigkeit, die sich rechtmäßig hier aufhalten, sind nicht ausgeschlossen.
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
30.08.2017
Geschäftszahl
3Nc16/17h
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hoch als Vorsitzenden sowie die Vizepräsidentin Dr. Lovrek, die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch und die Hofrätin Dr. Kodek als weitere Richter in der Ordinationssache des Antragstellers R*****, Deutschland, vertreten durch Mag. Andrea Lehner, Rechtsanwältin in Zell am See, wegen Exekution nach § 353 EO, über den Antrag auf Ordination gemäß § 28 JN, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Als zuständiges Gericht wird das Bezirksgericht Saalfelden bestimmt.
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