Welches Gericht führt die Exekution, wenn kein Ort passt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In der Konstellation des § 28 Abs 1 Z 2 JN wird die inländische Gerichtsbarkeit der österreichischen Gerichte aber durch die Ordinationsentscheidung geschaffen, weshalb es keines weiteren Anküpfungspunktes zu Österreich bedarf. Ein "Hineinreichen" der zu pfändenden Forderung ins Inland ist somit nicht erforderlich.OGH 3 Nc 21/25f, 16.06.2025
- Hier: Ordination in Exekutionsverfahren gegen ausländisches GlückspielunternehmenOGH 3 Nc 21/25f, 16.06.2025
- Eine Ordination ist (auch) in Exekutionssachen allerdings nicht stets dann ausgeschlossen, wenn die inländische Gerichtsbarkeit (internationale Zuständigkeit) fehlt. Vielmehr setzen nur § 28 Abs 1 Z 1 und 3 JN die internationale Zuständigkeit voraus. Bei Fehlen der internationalen Zuständigkeit kommt hingegen (nur) eine Ordination unter den Voraussetzungen des § 28 Abs 1 Z 2 JN in Betracht. § 28 Abs 1 Z 2 JN erweitert daher die internationale Zuständigkeit Österreichs, indem eine Notkompetenz für den Fall, dass die Rechtsverfolgung im Ausland nicht möglich oder unzumutbar ist, eröffnet wird.OGH 3 Nc 72/24d, 17.12.2024
- Hier: Rechteexekution.OGH 3 Nc 29/19y, 12.11.2019
- Hier: Sitz der Verpflichteten in den Niederlanden.OGH 3 Nc 13/18v, 27.06.2018
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Unmöglichkeit der Exekutionsführung in Luxemburg.OGH 3 Nc 5/18t, 21.02.2018
- Die in § 28 Abs 1 Z 2 JN genannten Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Fehlt nur eine davon, hat eine Ordination nicht zu erfolgen.OGH 3 Nc 22/17s, 13.10.2017
- Eine Ordination ist auch in Exekutionssachen möglich, wenn bei einer Exekution zwar die inländische Gerichtsbarkeit zu bejahen ist, es aber an einem örtlich zuständigen inländischen Gericht mangelt.OGH 3 Nc 36/09p, 09.09.2009
- Hier: Verfahren zur Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Exekutionstitels.OGH 10 Nc 1/09t, 16.02.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046326 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 27.
- OGH 3 Nc 97/25g, 24.09.2025
- OGH 3 Nc 89/25f, 07.07.2025
- OGH 3 Nc 76/25v, 07.07.2025
- OGH 3 Nc 86/25i, 07.07.2025
- OGH 3 Nc 87/25m, 07.07.2025
- OGH 3 Nc 88/25h, 07.07.2025
- OGH 3 Nc 29/25g, 16.06.2025
- OGH 3 Nc 21/25f, 16.06.2025
- OGH 3 Nc 23/25z, 16.06.2025
- OGH 3 Nc 27/25p, 16.06.2025
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Gericht, das die Zwangsvollstreckung bewilligt, darf ein unklares Urteil nicht nach dem vermuteten Willen der Parteien auslegen. Es weist den Antrag dann ab. Die Unklarheit geht zulasten dessen, der vollstrecken will; er muss den Inhalt zuerst klären lassen.
Ob eine Forderung erloschen ist, kann auch ein Schiedsgericht feststellen, wenn die Parteien das vereinbart haben. Ob die Zwangsvollstreckung deshalb unzulässig ist, darf hingegen nur ein staatliches Gericht entscheiden.