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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 13.03.2018 · Fall aus Wien

OGH 5 Ob 32/18v

Worum es ging: Muss ich auch dauerhafte Umbauten in meiner Wohnung dulden?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Die Veränderung, die Sie als Mieter zulassen müssen, darf auch dauerhaft sein. Sie muss also nicht wieder rückgängig gemacht werden.

Eine Verbesserung will aus dem bestehenden Zustand einen besseren, vorteilhafteren machen. Ob das zutrifft, lässt sich nicht allgemein sagen, sondern nur nach allen Umständen des Einzelfalls beurteilen. Beim Austausch von Fenstern etwa wurde die Duldungspflicht einmal bejaht und einmal verneint.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 62 AußStrG § 71 MRG § 37 MRG § 8

Entscheidungstext

22 Absätze, 4.731 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

13.03.2018

Geschäftszahl

5Ob32/18v

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann, die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin G* GmbH & Co * OG, *, vertreten durch die Wiedenbauer Mutz Winkler & Partner Rechtsanwälte GmbH, Wien, gegen die Antragsgegner 1. W* B*, 2. H* B*, vertreten durch Dr. Hans Wagner, § 37 Abs 1 Z 5 iVm § 8 Abs 2 MRG, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsgegner gegen den Sachbeschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 13. Dezember 2017, GZ 40 R 214/17t-22, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 37 Abs 3 MRG iVm § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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