OGH 5 Ob 32/18v
Worum es ging: Muss ich auch dauerhafte Umbauten in meiner Wohnung dulden?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Die Veränderung, die Sie als Mieter zulassen müssen, darf auch dauerhaft sein. Sie muss also nicht wieder rückgängig gemacht werden.
Eine Verbesserung will aus dem bestehenden Zustand einen besseren, vorteilhafteren machen. Ob das zutrifft, lässt sich nicht allgemein sagen, sondern nur nach allen Umständen des Einzelfalls beurteilen. Beim Austausch von Fenstern etwa wurde die Duldungspflicht einmal bejaht und einmal verneint.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht, 13.12.2017, 40 R 214/17t-22
Zitierte Paragrafen
AußStrG § 62 AußStrG § 71 MRG § 37 MRG § 8
Entscheidungstext
22 Absätze, 4.731 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
13.03.2018
Geschäftszahl
5Ob32/18v
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann, die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin G* GmbH & Co * OG, *, vertreten durch die Wiedenbauer Mutz Winkler & Partner Rechtsanwälte GmbH, Wien, gegen die Antragsgegner 1. W* B*, 2. H* B*, vertreten durch Dr. Hans Wagner, § 37 Abs 1 Z 5 iVm § 8 Abs 2 MRG, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsgegner gegen den Sachbeschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 13. Dezember 2017, GZ 40 R 214/17t-22, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 37 Abs 3 MRG iVm § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).